Labelling
Wozu berechtigt die GOTS-Zertifizierung?
GOTS-zertifizierte Unternehmen dürfen am GOTS-Programm teilnehmen und den Standard sowie das GOTS-Logo auf ihren GOTS-Produkten verwenden. Welche Bedingungen für die Kennzeichnung von GOTS-Produkten gelten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.Wie müssen GOTS-Produkte gekennzeichnet werden?
Wie wird die GOTS-Qualität gesichert?
- Unternehmen und B2B-Handelsunternehmen, die ihre Endprodukte gemäß dem GOTS zertifizieren lassen wollen, müssen am Inspektions- und Zertifizierungsprogramm teilnehmen. Dies gilt während der gesamten Verarbeitungs- und Herstellungskette – von der Verarbeitung des Rohstoffs nach der Ernte bis hin zum Nähen, Verpacken und Etikettieren des fertigen Produkts.
Erst nach der obligatorischen Teilnahme am Inspektions- und Zertifizierungsprogramm dürfen die Endprodukte als GOTS-zertifiziert gekennzeichnet werden. Damit soll eine glaubwürdige und konsistente Produktsicherung für Endverbraucher:innen gewährleistet werden.
Welche Besonderheiten gelten für die Zertifizierung von Handelsbetrieben?
Handelsunternehmen verändern ihre Produkte zwar nicht, kaufen und verkaufen jedoch Bio- Textilprodukte. Und diese Produkte lassen sich zurückverfolgen. Somit spielen auch sie eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Transparenz innerhalb der GOTS-Wertschöpfungskette zu garantieren.
Damit die Integrität der GOTS-Produkte gewährleistet bleibt, werden bei der Zertifizierung des Handels deshalb die Warenflussdokumentationen überprüft:
- Hierzu gleichen die Zertifizierungsstellen die Menge der eingekauften GOTS-Textilien mit der verkauften Warenmenge ab.
- Damit wird die korrekte Zertifizierung aller Produkte garantiert, die mit dem GOTS-Anspruch verkauft werden.
- Dieser Vorgang stellt zudem sicher, dass die Handelsunternehmen die erforderliche Dokumentation kennen, mit der letztlich die Echtheit der GOTS-zertifizierten Produkte überprüft werden kann.
Welche Handelsbetriebe müssen sich nicht zertifizieren lassen?
- Handelsbetriebe, die einen Jahresumsatz von weniger als 20.000 Euro mit GOTS-zertifizierten Produkten erwirtschaften, sofern sie keine GOTS-Produkte (neu) verpacken oder (neu) kennzeichnen. Andernfalls müssen sich diese Betriebe bei einer zugelassenen Zertifizierungsstelle registrieren und diese unverzüglich informieren, sobald ihr Jahresumsatz mit GOTS-zertifizierten Produkten mehr als 20.000 Euro beträgt.
- Markeninhaber:innen sowie Einzelhandelsbetriebe, die GOTS-zertifizierte Endprodukte direkt und ausschließlich an Endverbraucher:innen verkaufen, liefern,verpacken und etikettieren.
Erst die GOTS-Zertifizierung durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle gibt Unternehmen das Recht, GOTS-Produkte mit dem GOTS-Label zu kennzeichnen und am GOTS-Programm teilzunehmen. Grundlage hierbei sind die Bestimmungen der “Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen” sowie das Formular “Labelling Release for GOTS Goods”. Dabei enthält das GOTS-Label stets die Lizenznummer des jeweiligen zertifizierten Unternehmens.
Was gilt für Handelsunternehmen?
Handelsunternehmen, die selbst zertifiziert sind, haben die Wahl:- entweder die eigene Lizenznummer zur Produktkennzeichnung zu nutzen,
- oder die Lizenznummer der Zulieferfirma zu verwenden.
- Die Lizenznummer des zertifizierten Unternehmens muss aufgeführt werden.
- Das GOTS-Logo muss immer einen Verweis auf die akkreditierte Zertifizierungsstelle enthalten, die die gekennzeichneten Produkte zertifiziert hat (z. B. den Namen und/oder das Logo der Zertifiziererungsstelle).
- Die GOTS-Kennzeichnung darf nur verwendet werden, wenn die gesamte Wertschöpfungskette und das Endprodukt GOTS-zertifiziert sind.
- Die Kennzeichnung muss explizit von einer GOTS-Zertifizierungsstelle genehmigt worden sein.
Was gilt für den Einzel- und Versandhandel?
Einzel- und Versandhandelsunternehmen sind oftmals nicht verpflichtet, am GOTS-Zertifizierungssystem teilzunehmen. Dennoch können sie das GOTS-Label in Katalogen und auf Webseiten zeigen, jedoch nur so, wie es auch auf dem gekauften bzw. zu verkaufenden Produkt zu sehen ist. Bitte beachten Sie: Produkte, die nicht rechtmäßig gekennzeichnet sind, gelten als nicht-zertifiziert, wodurch jedweder Hinweis auf eine GOTS-Zertifizierung unzulässig wird. Dies gilt auch, wenn nicht das Produkt im Ganzen, sondern lediglich Produktbestandteile (wie z. B. das Garn oder der Stoff) GOTS-zertifiziert wurden.- Zum einen als Etikett direkt am GOTS-Produkt (“on-product”),
- zum anderen, wenn es z. B. zu Informations- und Werbezwecken verwendet wird (“off-product”). Der entsprechende Kontext sollte hierbei angemessen und eindeutig sein.
- Gründungsorganisationen des GOTS.
- Akkreditierte Zertifizierungsstellen, die auf ihren anerkannten Status hinweisen und ihre Qualitätssicherungsdienste anbieten.
- Zertifizierte Unternehmen, Markeninhaber:innen und Handelsunternehmen, die auf ihren zertifizierten Betriebsstatus und/oder ihre mit dem GOTS-Logo gekennzeichneten GOTS-Produkte hinweisen. Bitte beachten Sie: Handelsunternehmen dürfen das GOTS-Logo oder einen anderen Hinweis auf GOTS nur dann einsetzen, wenn die von ihnen verkauften Produkte eine vollständige und korrekte GOTS-Kennzeichnung tragen.
- Interessengruppen, NGOs, Medien und andere Gruppen oder Verbände, die unabhängige (Verbraucher:innen-)Informationen verbreiten.
- Zugelassene GOTS-Beraterinnen und -Berater, die auf ihren zugelassenen Status hinweisen und ihre Dienstleistungen anbieten.
- Bezahlung einer Lizenzgebühr für Zusatzstoffe
- Strenge Beschränkung auf produktfremdes Werbematerial, das in Abschnitt 3.4 des Kennzeichnungsleitfadens beschrieben ist.
Hier können Sie sich das Formular der "Kennzeichnungsfreigabe für GOTS-Zusatzstoffe" herunterladen (in Englisch).
Hier können Sie die Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen herunterladen. In ihnen ist definiert:
- die vollständigen Kennzeichnungsbedingungen,
- die Bestimmungen zur Produktkennzeichnung sowie die
- zugehörigen Designvorgaben.
Weitere Informationen über den GOTS-Zertifizierungsprozess können Sie hier lesen.
In der Liste „Zugelassene Zertifizierungsstellen“ sind die vom GOTS akkreditierten Zertifizierungsstellen, die lokalen Ansprechpartner sowie die Länder aufgeführt, in denen diese bereits GOTS-Unternehmen zertifiziert haben.
Wie wird das GOTS-Programm geschützt?
GOTS prüft ob- das markenrechtlich geschützte GOTS-Logo unbefugt, falsch oder irreführend verwendet wird.
- falsche oder irreführende Behauptungen im Zusammenhang mit der GOTS-Zertifizierung auf Produkterklärungen, in Anzeigen, Katalogen oder weiteren Zusammenhängen verbreitet werden.
- Korrekturen und/oder rechtliche Schritte.
- Die Veröffentlichung des Verstoßes.
Nutzungsbedingungen für die GOTS Zeichen
Hier können Sie die neueste Ausgabe herunterladen.